Scheidungsimmobilie: wenn der neue Partner einziehen will

Christine Rosum, Immobilienmaklerin von Rosum Immobilien aus Lörrach: „Dass eine Scheidung keine angenehme oder einfache Angelegenheit ist, kann jeder verstehen. Besonders kompliziert kann es werden, wenn es eine gemeinsame Immobilie gibt. Oft ist sich das Ex-Paar nicht einig und zerstritten oder misstraut sich. Wenn in dieser Phase auch noch der neue Partner von einem der beiden ins Haus ziehen möchte, steigt das Konfliktpotential enorm. Aber welche Lösungsansätze gibt es jetzt eigentlich noch?“ 

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Hier ein Beispiel aus dem wahren Leben: Vor zwei Jahren ließ sich Katrin H. von ihrem Mann Dirk H. scheiden. Noch während des Trennungsjahres beschloss sie, mit ihrem neuen Freund Benjamin G. in die Immobilie, die ihrem Ex-Mann und ihr gehört, zu ziehen. Das stieß natürlich auf erheblichen Widerstand bei Dirk.

Keine emotional aufgeladenen Gespräche

Katrin versuchte ihren aufgebrachten Ex-Partner zu überzeugen, dass sie in dem gemeinsamen Haus weiter wohnt, während er sich für das Trennungsjahr und danach eine neue Wohnung sucht. Aber Dirk ließ einfach nicht mit sich reden. Wenn es nach ihm ginge, würde er die Immobilie lieber verkaufen, als seine Ehefrau und ihren neuen Freund darin wohnen zu lassen. Der Konflikt verschärfte sich. Die Eheleute befanden sich in einer Zwickmühle, aus der sie allein nicht wieder herauskamen. Das sah auch eine Freundin der beiden so. Um das Dilemma zu lösen, empfahl sie einen unbefangenen Immobilienprofi aufzusuchen und die Sache professionell zu klären.

Beratung beim Makler – mögliche Lösungen

Dirk und Katrin zogen an einem Strang und vereinbarten einen Termin bei einem regionalen Makler. Dieser zeigte den beiden verschiedene Möglichkeiten auf, wie man in der Situation verfahren könne. Eine Option: Dirk verkauft seinen Anteil an Katrin und sucht sich von dem ausgezahlten Geld eine neue Wohnung.

Die zweite Möglichkeit: der Auszug ohne den Verkauf des Anteils. Dafür hätte Dirk dann Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung bis die Scheidung rechtlich vollzogen wäre. Der Makler informierte die beiden, dass die Höhe der Entschädigung von mehreren Faktoren abhängt.

Unter anderem vom Wert des gemeinsamen Hauses. Er empfahl dem Ehepaar, sich gemeinsam auf eine Höhe zu einigen, da sonst das Familiengericht eine Entscheidung treffen müsste. Als weitere Variante bot der Makler den professionellen Hausverkauf an, um den Verkaufserlös auf die Eheleute aufzuteilen. Davon könnten sich beide Partner neue und emotional unbelastete Wohnimmobilien suchen.

Nach dem Gespräch setzten sich alle zusammen und einigten sich mithilfe des Maklers auf eine für alle passende Lösung. Am Ende zogen Katrin und Benjamin zwar doch nicht in die alte Immobilie, konnten sich aber von dem Verkaufserlös ihre eigenen vier Wände kaufen.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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