Was die optimale Lösung für die Scheidungsimmobilie ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gibt es zum Beispiel Kinder? Sollen diese später einmal die Immobilie erben? Möchte einer der künftigen Ex-Ehepartner die Immobilie behalten und darin wohnen bleiben? Wie sind die finanziellen Verhältnisse? Kann sich einer leisten, den anderen auszuzahlen? Käme auch eine Vermietung in Betracht? Wird eine finanzielle Grundlage für den „Neustart“ benötigt?
Kann sich ein Paar nicht auf eine gemeinsame Lösung für die Immobilie einigen, kann einer von beiden die Zwangsversteigerung beantragen. Doch nicht umsonst sind hier oft Schnäppchenjäger unterwegs. Wer also finanzielle Einbußen vermeiden möchte, sollte auch eine Zwangsversteigerung vermeiden. Ein lokaler Qualitätsmakler weiß aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung hier meist Rat. Als neutraler Dritter kann er auch zwischen beiden Seiten vermitteln. Bei ihm finden Scheidungspaare fachkundige Unterstützung.
Sie wünschen sich Unterstützung bei der Bewertung der Immobilie ? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.